Das Land genehmigt und klagt an
Das Amtsgericht verurteilt eine behinderte Frau, weil sie für ihren "Krankenfahrstuhl" keinen Führerschein besitzt.
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KENZINGEN. Die verwirrenden Unterschiede zwischen Krankenfahrstuhl und normalem Kleinwagen, von Recht und Gesetz - und dem Umgang der Behörden damit - beleuchtete gestern ein Fall vor dem Kenzinger Amtsgericht. Die Verhandlung hatte es in sich, auch wenn die Klage ganz schlicht um das Fahren ohne Führerschein ging.
Der Verkehrspolizei ging eine Frau ins Netz, die ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Kompliziert wurde es durch die Art des motorisierten Gefährts. Es handelte sich um einen Kleinwagen, dessen Geschwindigkeit auf 25km/h begrenzt ist. Von den Herstellern wird er ...