Das neue Wahlrecht bleibt

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag von FDP, Linken und Grünen zur Bundestagswahl ab.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

. Bei der Bundestagswahl am 26. September gilt jenes Wahlrecht, das die schwarz-rote Koalition beschlossen hat. Ein Eilantrag von FDP, Linken und Grünen, der das verhindern wollte, scheiterte nun beim Bundesverfassungsgericht. Die Oppositionsparteien sehen durch die Reform die Chancengleichheit der Parteien verletzt.

Eigentlich hat der Bundestag 598 Sitze. Doch bei der Wahl 2017 kamen 46 Überhang- sowie 65 Ausgleichsmandate hinzu. Das Parlament wuchs auf 709 Sitze. Mit dem Argument, es ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel