Das Recht des Juchtenkäfers

Im Urteil zu Stuttgart 21 stärkt der Verwaltungsgerichtshof die Vertreter des Naturschutzes.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Der große juristische Sieg ist es nicht. Denn eigentlich hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Genehmigung für das Grundwassermanagement zu Stuttgart 21 auf Null setzen wollen. Aber das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in dieser Frage ist dennoch ein kräftiger Nasenstüber für ein offenbar übereifriges Eisenbahnbundesamt.

Die Klage des BUND ist eine der zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen um den Stuttgarter Tiefbahnhof, dessen komplexe Planung dafür viele Ansatzpunkte bietet. Dabei geht es oft ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel