Das Richter-Ehrenamt kann den Schöffen teuer kommen
Karl Friedrich Rommel
Die Steuergesetzgebung behandelt Laienrichter als selbstständige Unternehmer, ein steuerfreier 630-Mark-Job ist deshalb nicht mehr möglich.
Karl Friedrich Rommel
Die Steuergesetzgebung behandelt Laienrichter als selbstständige Unternehmer, ein steuerfreier 630-Mark-Job ist deshalb nicht mehr möglich.
Jetzt diesen Artikel lesen!
nach 3 Monaten jederzeit kündbar