Das Studium und die Steuern

Studenten sollten alle Belege für Studienausgaben sammeln und trotz fehlender Einkünfte eine Einkommensteuererklärung abgeben.  

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Monika Väth  | Foto: bz
Monika Väth Foto: bz

LÖRRACH. Abi geschafft – und dann? Diese Frage stellen sich jährlich tausende Abiturienten in Deutschland. Laut statistischem Bundesamt beginnen dreiviertel von ihnen ein Studium. Doch aus welchen Gründen entscheiden sie sich dafür? Aus Interesse, beruflichen Plänen oder vielleicht aus gesellschaftlichem Druck. Doch eins haben alle gemeinsam. Ein Studium kostet: Studierende und Ihre Eltern investieren in Studiengebühren, Bücher, Fahrtkosten und Miete. Da liegt es am Ende des Jahres nahe, diese Ausgaben in der Steuererklärung anzugeben, um das zu versteuernde Einkommen zu senken.

Leider ist die Finanzverwaltung der Meinung, diese Kosten seien, bis auf einen speziellen Sonderfall, nicht abziehbar. Die Gründe für diese Haltung sollen nun näher betrachtet werden: Beginnen wir mit den Eltern. Diese könnten die Studienkosten als außergewöhnliche Belastung in ihrer Steuererklärung angeben. So geschehen bei einem Ehepaar, das vor dem Bundesfinanzhof ...

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