Das Urteil stärkt das Urheberrecht

Der Europäische Gerichtshof entscheidet: Internetsperren gegen illegale Webseiten wie kino.to sind zulässig.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Verbindung zum Internet gekappt: Ein Mann zieht an einem LAN-Kabel.   | Foto: dpa
Verbindung zum Internet gekappt: Ein Mann zieht an einem LAN-Kabel. Foto: dpa
Internet-Provider können verpflichtet werden, Seiten mit illegalen Film- und Musikangeboten zu sperren. Rechtmäßige Zugriffe aufs Internet dürfen dabei aber nicht beeinträchtigt werden. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Österreich, der grundsätzliche Bedeutung hat. Konkret ging es um die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel