Der Europäische Gerichtshof entscheidet: Internetsperren gegen illegale Webseiten wie kino.to sind zulässig.
Internet-Provider können verpflichtet werden, Seiten mit illegalen Film- und Musikangeboten zu sperren. Rechtmäßige Zugriffe aufs Internet dürfen dabei aber nicht beeinträchtigt werden. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Österreich, der grundsätzliche Bedeutung hat. Konkret ging es um die ...