Urteilsbegründung

Das Verwaltungsgericht hält die Beeinträchtigung durch ein viertes Windrad nicht für zu hoch

BZ-Plus Das Verwaltungsgericht reicht die Gründe nach, weshalb es die Klage gegen viertes Windrad auf dem Glaserkopf bei Gersbach abwies. Der Kläger kann aber noch Berufung einlegen.  

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Blick in die Zukunft? So würde es auss...kräftig und könnte angefochten werden.  | Foto: EnbW
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Blick in die Zukunft? So würde es aussehen, wenn auch das vierte Windrad gebaut würde. Das ist aber im Moment noch offen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und könnte angefochten werden. Foto: EnbW
"Es ist keine unzumutbare Beeinträchtigung des Anwesens des Klägers festzustellen": Darum dreht sich im Kern die Begründung des Verwaltungsgerichts Freiburg, warum es die Klage eines Gersbachers gegen den Bau eines vierten Windrads auf dem Hasler Glaserkopf ablehnt. Dass das Gericht so entschieden hat, darüber hatte die BZ am 15. Oktober berichtet.Jetzt hat das Gericht auch seine Gründe nachgereicht. Offen ist, ob der Kläger Berufung einlegt. Er lebt nur 400 Meter vom ...

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