VW-Gesetz

Das Vetorecht bleibt

Der Europäische Gerichtshof lehnte die Klage der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz ab.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

LUXEMBURG. Deutschland muss das VW-Gesetz nicht erneut ändern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg jetzt entschieden. Eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wurde abgewiesen. Das Land Niedersachsen hat dank seiner 20-prozentigen Beteiligung an VW weiter ein Vetorecht bei grundlegenden Unternehmensfragen.

Das VW-Gesetz entstand, als das Unternehmen 1960 privatisiert wurde. Damals behielten der Bund und das Land je 20 Prozent der Aktien, die mit Sonderstimmrechten versehen wurden. So sollten die Arbeitnehmer ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel