"Das war mein gravierendster Fall"
BZ-INTERVIEW mit Oberstaatsanwalt Edgar Villwock über den Ausgang des Doppelmordprozesses.
Frank Zimmermann (Text) und Ingo Schneider (Fotos)
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W arum wurde im Fall des Mörders, der im Rieselfeld zwei Menschen auf schreckliche Weise erstach, bei der Urteilsverkündung keine besondere Schwere der Schuld festgestellt? Darüber und warum der Fall für ihn in seiner langen Laufbahn außergewöhnlich war, sprach Oberstaatsanwalt Edgar Villwock mit der BZ.
BZ: Herr Villwock, viele fragen sich, warum das Gericht bei einem Menschen, der einen Mann mit sieben und eine Frau mit 32 Stichen tötete, in seiner Urteilsbegründung keine besondere Schwere der Schuld feststellen konnte. Wie kann das sein?Edgar Villwock: Als absolute Strafandrohung im Fall eines Mordes gibt es die lebenslange Freiheitsstrafe. In Paragraf 57a des Strafgesetzbuches heißt es unter anderem: "Das ...