Den Zahnarzt irrtümlich nicht bezahlt?
Gericht spricht 57-jährigen Laufenburger vom Vorwurf des Betrugs in vier Fällen frei / Mediziner sieht sich um Honorar geprellt.
LAUFENBURG. Ein Strafverfahren wegen Betruges endete für einen Mann aus Laufenburg vor dem Amtsgericht Bad Säckingen mit einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte in einem Strafbefehl wegen vier Betrugsfällen eine Geldstrafe von 1750 Euro (115 Tagessätze à 15 Euro) gefordert. Der 57 Jahre alte Hausmann legte Einspruch ein, weil er fand, niemanden betrogen zu haben. Sein Zahnarzt sah das anders.
Der fühlte sich um sein Honorar geprellt. Für Kronen und Brücken im Oberkiefer so wie für zwei Implantate im Unterkiefer stellte er eine Rechnung von rund 13 000 Euro – was auch dem ...