Urteil
Denkmalschutz verpflichtet - Stadt und Eigentümer
Der Eigentümer einer Wiehremer Mehrfamilien-Gründerzeitvilla ließ das Gebäude baulich auf Vordermann bringen. Das Problem: Es steht unter Denmalschutz. Der Besitzer wurde von der Stadt zum Rückbau von zwei Dachflächenfenstern und einem Dachaufbau verpflichtet. Der Hausbesitzer klagte vor dem Verwaltungsgericht – und bekam nun teils Recht, teils nicht.
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