Urteil

Denkmalschutz verpflichtet - Stadt und Eigentümer

Der Eigentümer einer Wiehremer Mehrfamilien-Gründerzeitvilla ließ das Gebäude baulich auf Vordermann bringen. Das Problem: Es steht unter Denmalschutz. Der Besitzer wurde von der Stadt zum Rückbau von zwei Dachflächenfenstern und einem Dachaufbau verpflichtet. Der Hausbesitzer klagte vor dem Verwaltungsgericht – und bekam nun teils Recht, teils nicht.  

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Die grünlichen Dachflächenfenster   sollen weg.   | Foto: Bamberger
Die grünlichen Dachflächenfenster sollen weg. Foto: Bamberger
"1903" steht in einer Jugendstilvignette als Baujahr an einer Wiehremer Mehrfamilien-Gründerzeitvilla. Der aktuelle Eigentümer ließ die unter Denkmalschutz stehende Villa in jüngerer Zeit baulich auf Vordermann bringen – "gravierend" mehr als es der ...

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