"Der Alkohol verursachte die Tat"
Gericht ahndet Tod einer 37-Jährigen als Körperverletzung mit Todesfolge / Sieben Jahre und neun Monate Haft für Angeklagten.
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HERBOLZHEIM/FREIBURG. Als Körperverletzung mit Todesfolge hat das Landgericht Freiburg die Tat eines 38-jährigen Angeklagten eingestuft, der am 25. Juni des vergangenen Jahres seine Lebensgefährtin in Herbolzheim-Bleichheim mit Schlägen und Tritten so schwer verletzt hatte, dass sie starb. Der Angeklagte ist gestern nach dreitägiger Hauptverhandlung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Darüber hinaus ist vom Gericht die Unterbringung des alkohol- und drogensüchtigen Angeklagten - "der Alkohol verursachte die Tat" - in eine Entziehungsanstalt angeordnet worden. Der Angeklagte ...