Der Gaspreis für Privatkunden darf nicht mehr einfach an den Ölpreis gekoppelt werden. Das entschied der BGH. Welche Folgen hat das nun für den Wettbewerb – und damit den Verbraucher?
KARLSRUHE. Der BGH erklärte Gaspreisklauseln der Rheinenergie Köln und der Stadtwerke Dreieich (Hessen) für unwirksam. In beiden Fällen wurde der Gaspreis für Endkunden automatisch an den Preis für leichtes Heizöl ...