Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Autorennen dürfen weiterhin bestraft werden. Im konkreten Fall aus Baden-Württemberg ging es um einen Mann, der vor einer Polizeikontrolle floh.
Autorennen dürfen weiterhin bestraft werden. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied, ist der 2017 eingeführte "Raserparagraf" verfassungsgemäß und ausreichend klar ...