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Gericht

Der "Raserparagraf" ist weiterhin gültig – auch für Solo-Rennen

  • dpa

  • Di, 01. März 2022, 20:37 Uhr
    Panorama

     

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Autorennen dürfen weiterhin bestraft werden. Im konkreten Fall aus Baden-Württemberg ging es um einen Mann, der vor einer Polizeikontrolle floh.

Der „Raserparagraf“ gilt auch für sogenannte Alleinraser.  | Foto: Picture-Factory
Der „Raserparagraf“ gilt auch für sogenannte Alleinraser. Foto: Picture-Factory
Autorennen dürfen weiterhin bestraft werden. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied, ist der 2017 eingeführte "Raserparagraf" verfassungsgemäß und ausreichend klar ...

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