Der Tod eines Kindes vor Gericht
Angeklagt ist fahrlässige Tötung / Mutter und Nachbar werden beschuldigt / Teich war nicht eingezäunt.
WALDSHUT-TIENGEN/HOHENTENGEN (hjh). Wie weit geht die Aufsichtspflicht einer Mutter für ein vier Jahre altes Kind? Und: Wie gut muss ein Grundstücksbesitzer seinen Badeteich absichern, auch gegen unerlaubt eingedrungene Kleinkinder? Nach dem Tod eines Jungen im Mai 2009 in Lienheim müssen sich die Mutter und der Grundstücksnachbar seit Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Zweiter Verhandlungstag ist Mittwoch, 3. März, 13 Uhr, beim Amtsgericht.
Klar wurde am ersten Verhandlungstag, dass es in der betroffenen Familie ein Erziehungsproblem mit den drei Kindern gab. Die 29-jährige Mutter fühlte sich ...