Arbeitgeber müssen rechtzeitig darauf hinweisen, dass der Urlaub zum Jahreswechsel verfällt. Sonst kommt der alte Urlaub zum Urlaub des Folgejahres dazu. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Urlaub verfällt am Ende des Jahres und ist nur bei betrieblichen oder persönlichen Gründen (Krankheit) bis zum März des ...