Mindestlohn, Sozialversicherung, Zeiterfassung – solche Vorgaben gelten auch für Vereine. Welches Vorgehen sich für Übungsleiter anbietet, erklärt der Rechtsanwalt Gerhard Geckle.
BZ: Herr Geckle, die Erfassung der Arbeitszeit ist in Deutschland Pflicht. Gilt das auch für Vereine?
Gerhard Geckle: Ja, auch die müssen arbeitsrechtliche Regelungen beachten – egal ob gemeinnützig oder nicht. Und der Verein kommt als Arbeitgeber auch in die Haftung, wenn er dabei Fehler macht.
BZ: Das heißt: Bei der Fußballtrainerin oder dem Chorleiter müssen penibel die Stunden ...