Coronaregeln

Deutsche Basel-Besucher müssen nicht in jedem Fall in Quarantäne

Savera Kang

Von Savera Kang

So, 28. Februar 2021 um 16:01 Uhr

Basel

Ab Montag gibt es in der Schweiz Lockerungen. Menschen aus Lörrach oder Weil dürfen zwar in Basel spazieren gehen. Wenn sie den Tierpark besuchen, müssen sie aber in Quarantäne.

Ab Montag, 1. März treten in der Schweiz erste Lockerungen in Kraft, Geschäfte und Museen etwa dürfen wieder öffnen. Für Basel mit seiner besonders hohen Dichte an Museen ist dies ein wichtiger erster Schritt hin zu einem gewohnten Alltag.
Für Bewohner der Grenzregion gilt jedoch weiterhin, dass sie sich für 24 Stunden mit triftigem Grund in der Schweiz aufhalten dürfen, ohne danach in Quarantäne zu müssen. Und so darf man zwar beispielsweise von Lörrach aus in die Langen Erlen zum Spazieren gehen – ohne Quarantäne. Läuft man dort aber eine Runde durch den Tierpark, ist Quarantäne angesagt.
Mutationen auch in der Schweiz ...

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

Gleich können Sie weiterlesen!

Exklusive Vorteile:

  • 5 BZ-Abo-Artikel pro Monat frei auf badische-zeitung.de
  • Redaktioneller Newsletter mit den wichtigsten Nachrichten aus Südbaden
  • Qualitätsjournalismus aus Ihrer Heimat von 150 Redakteuren und 1500 freien Journalisten. Verwurzelt in der Region. Kritisch. Unabhängig.

BZ-Digital Basis 0,00 €
im 1. Monat

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
1 Monat kostenlos testen

jederzeit kündbar

Registrieren kostenlos

  • 5 BZ-Abo-Artikel pro Monat frei auf badische-zeitung.de
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Die eingegebene E-Mail Adresse ist bereits registriert.
Hier können Sie sich anmelden
Diese E-Mail-Adresse ist bereits registriert aber nicht aktiv.
Aktivierungslink erneut zuschicken

Zurück

Anmeldung