Ab Montag gibt es in der Schweiz Lockerungen. Menschen aus Lörrach oder Weil dürfen zwar in Basel spazieren gehen. Wenn sie den Tierpark besuchen, müssen sie aber in Quarantäne.
Grenzüberschreitende Spaziergänge oder Jogging am Ufer der Wiese oder des Rheins sind für Bewohner des Landkreises Lörrach nicht automatisch ein Verstoß gegen die Corona-Regeln, ein damit verbundener Besuch in einem Basler Museum aber wäre das sehr wohl. Foto: Daniel Gramespacher
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Ab Montag, 1. März treten in der Schweiz erste Lockerungen in Kraft, Geschäfte und Museen etwa dürfen wieder öffnen. Für Basel mit seiner besonders hohen Dichte an Museen ist dies ein wichtiger erster Schritt hin zu einem gewohnten Alltag.
Für Bewohner der Grenzregion gilt jedoch weiterhin, dass sie sich für 24 Stunden mit triftigem Grund in der Schweiz aufhalten dürfen, ohne danach in Quarantäne zu müssen. Und so darf man zwar beispielsweise von Lörrach aus in die Langen Erlen zum Spazieren gehen – ohne Quarantäne. Läuft man dort aber eine Runde durch den Tierpark, ist Quarantäne angesagt.
Mutationen auch in der Schweiz ...