Der Internetkonzern Amazon klagte gegen die erweiterte Aufsicht des Bundeskartellamts. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat wohl keine Einwände.
Die neuen Befugnisse des Kartellamts bei der Kontrolle von Digitalkonzernen verstoßen wohl weder gegen das Grundgesetz noch gegen EU-Recht. Das zeichnete sich an diesem Dienstag bei der mündlichen Verhandlung am BGH ab. ...