Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt der Generalanwalt am EuGH in Luxemburg. Mit europäischem Recht sind nur drei Ausnahmen vereinbar.
Daten erlauben Einblick in Gewohnheiten und Vorlieben der Menschen. Foto: Jens Büttner (dpa)
Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht und muss abgeschafft oder geändert werden. Zu diesem Schluss kommt in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) der unabhängige Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona. Das endgültige Urteil wird in ...