Deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt der Generalanwalt am EuGH in Luxemburg. Mit europäischem Recht sind nur drei Ausnahmen vereinbar.
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Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht und muss abgeschafft oder geändert werden. Zu diesem Schluss kommt in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) der unabhängige Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona. Das endgültige Urteil wird in ...