EuGH-Gutachten

Deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

BZ-Plus Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt der Generalanwalt am EuGH in Luxemburg. Mit europäischem Recht sind nur drei Ausnahmen vereinbar.  

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Daten erlauben Einblick in Gewohnheiten und Vorlieben der Menschen.  | Foto: Jens Büttner (dpa)
Daten erlauben Einblick in Gewohnheiten und Vorlieben der Menschen. Foto: Jens Büttner (dpa)
Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht und muss abgeschafft oder geändert werden. Zu diesem Schluss kommt in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) der unabhängige Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona. Das endgültige Urteil wird in ...

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