Dürfen Menschenrechte verletzt werden, um andere vor Straftaten zu schützen? Nein, sagt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof – und rügt abermals die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung in Deutschland.
Die Richter in Straßburg gaben am Donnerstag einem wegen Vergewaltigung und Vergewaltigungsversuchen ...