Die Gemeinde Rust spricht sich gegen die Ganztagsgrundschule aus
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Die Gemeinde Rust will an ihrem flexiblen Modell festhalten. Eine Ganztagsschule lehnt sie ab.
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Von 2026 an haben Grundschulkinder einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Der Rechtsanspruch ergibt sich aus dem Ganztagsfördergesetz (siehe Info). Um ihn zu erfüllen, gibt es verschiedene Modelle: Ganztagsgrundschulen, Horte sowie Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger. An der Ruster Grundschule gibt es aktuell ein kommunales Angebot in Zusammenarbeit mit der ...