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"Die Handhabung ist nicht realistisch"

Julia Dreier
  • Mi, 23. Juli 2014
    Lahr

     

BZ-INTERVIEWmit Andreas Feißt, dem Kreisvorsitzenden der Dehoga, über die Auswirkungen des Mindestlohns auf das Gastgewerbe.

Der Mindestlohn wird sich auch auf die Preise in der Gastronomie auswirken.   | Foto: DPA/BZ
Der Mindestlohn wird sich auch auf die Preise in der Gastronomie auswirken. Foto: DPA/BZ

LAHR. Die Tarifverhandlungen zwischen dem Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über den Mindestlohn im Gastgewerbe sind gescheitert. Damit gilt ab 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Andreas Feißt, Vorsitzender der Dehoga Kreisstelle Lahr, sprach mit Julia Dreier über die Folgen für die Branche – und ob die Gäste nun mehr zahlen müssen.

BZ: Woran sind die Tarifverhandlungen gescheitert?
Andreas Feißt: Die Gewerkschaft NGG wollte den Mindestlohn sofort, beziehungsweise hat angeboten, ihn ab 1. Juni 2015 greifen zu lassen. In einigen Ländern verdienen ...

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