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Kommentar

Die Kritik des Rechnungshofs am Nachtragshaushalt des Landes ist berechtigt

Roland Muschel
  • So, 04. Oktober 2020, 22:01 Uhr
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BZ-Plus Neue Schulden im Nachtragsetat und ein auf 25 Jahre gestreckter Tilgungsplan: Die Kritik des Landesrechnungshofs daran ist berechtigt. Die lange Frist könnte sogar verfassungswidrig sein.

Als die Regierung im Frühjahr die erst...noch 288 Millionen Euro  möglich sein?  | Foto: Monika Skolimowska
Als die Regierung im Frühjahr die ersten Kredite aufnahm, sah sie sich noch in der Lage, nach Ende der Krise 500 Millionen Euro jährlich zu tilgen. Nun sollen nur noch 288 Millionen Euro möglich sein? Foto: Monika Skolimowska
Die Stellungnahme des Landesrechnungshofs zum Nachtragsetat dürfte die grün-schwarze Koalition ...

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