Der Mechanismus soll verhindern, dass die Miete bei neuen Verträgen um mehr als zehn Prozent steigt: Voraussichtlich vom 1. Juli an gilt in Baden-Württemberg eine erweiterte Mietpreisbremse.
In Zukunft soll in 89 Städten und Gemeinden gelten, dass die Miete bei neuen Verträgen um nicht mehr als zehn Prozent steigen darf. Die alte Mietpreisbremse gilt für 68 Orte. Die neue Verordnung ist aus zwei Gründen nötig. Zum einen war die Geltung der alten Verordnung auf fünf Jahre ...