Eine Fläche hinter dem Kiosk bei der Fähre nach Rhinau wird gern zum Parken genutzt, liegt aber im Naturschutzgebiet. Dass Parken dort verboten ist, wissen aber nicht alle, es gab bereits Knöllchen.
Es geht eigentlich nur um die Aufstellung eines Schildes. Aber die Lage ist verzwickt. Wer ist wirklich zuständig? Das Regierungspräsidium Freiburg (RP), das eigentlich für das Naturschutzgebiet Taubergießen zuständig ist? ...