Was in Deutschland 2020 gescheitert ist, soll in der Schweiz nun Gesetz werden: Am Sonntag stimmen die Eidgenossen darüber ab, ob bei der Organspende die "erweiterte Widerspruchslösung" gilt.
Wer zu Lebzeiten nicht explizit Nein zur postmortalen Spende seiner Organe sagt, kommt automatisch auf die Spenderliste, wobei die Angehörigen vor einer Spende noch ihr Veto einlegen können. Ist kein Angehöriger verfügbar, dürfen keine Organe entnommen werden.
Anfang 2020 scheiterte CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn im ...