Schweiz

Die Schweiz will Asylsuchenden alle Auslandsreisen verbieten

Die Schweiz will die Reisefreiheit für Asylsuchende stark einschränken. Sie geht noch weiter als Nachbarländer wie Deutschland.  

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Grenze zwischen Kreuzlingen in der Schweiz und Konstanz in Deutschland.  | Foto: Gian Ehrenzeller (dpa)
Grenze zwischen Kreuzlingen in der Schweiz und Konstanz in Deutschland. Foto: Gian Ehrenzeller (dpa)

In der Schweiz dürfen Asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen, bald nur noch in wenigen Ausnahmefällen in ihr Heimatland oder andere Staaten reisen. Die Regierung bereitet nach einem Parlamentsbeschluss eine Änderung der Verordnungen vor, wie sie in Bern mitteilte.

In Deutschland gilt diese Regel in Bezug auf Heimatreisen auch: Sie sind bei dem genannten Personenkreis nur mit Sondergenehmigung erlaubt. Gründe können etwa Not- oder Todesfälle von Angehörigen sein. In der Schweiz soll das Reiseverbot mit wenigen Ausnahmen aber auch für Reisen in Drittländer gelten.

Andere Bestimmungen gelten für ukrainische Staatsangehörige

Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die infolge der russischen Invasion vorübergehend aufgenommen wurden, gelten andere Beschränkungen. Sie dürfen sich künftig 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine aufhalten. Die neuen Verordnungen sollen 2026 in Kraft treten.

Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) hat die geplanten Einschränkungen für vorläufig Aufgenommene als unverhältnismäßig kritisiert. Das Reiseverbot werde der schwierigen Lage zahlreicher Familien nicht gerecht, die aufgrund von Flucht und Verfolgung getrennt worden seien und in verschiedenen Staaten Zuflucht gefunden hätten.

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