Urteilsbegründung
Die Stadtverwaltung Freiburg verfolgt mit dem Vorkaufsrecht legitime Ziele

Für zwei Grundstücke hat die Stadt Freiburg das Vorkaufsrecht ausgeübt. Das Verwaltungsgericht hat die Klagen von Investoren abgewiesen: Städtische Politik diene dem Wohl der Allgemeinheit.
Die Ziele seien legitim, es gehe ums Allgemeinwohl und die Chancen auf Realisierung seien hinreichend. Daher sei es rechtmäßig, dass die Stadtverwaltung in zwei Fällen den Investoren mehrere Grundstücke weggeschnappt hatte. Das geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung des ...