Baggersee

Die Urteile im Prozess zum tödlichen Badeunfall sind gefällt worden

BZ-Plus Im Fall des tödlichen Badeunfalls vom Sommer 2014 ist der Stadtmitarbeiter freigesprochen worden. Der Kieswerkmitarbeiter wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.  

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Der Unglücksort am Waltersweirer Bagge...te  den 13-Jährigen tödlich verletzte.  | Foto: hsl
Der Unglücksort am Waltersweirer Baggersee, wo die abbrechende Uferkante den 13-Jährigen tödlich verletzte. Foto: hsl

OFFENBURG. In dem Prozess um den tödlichen Badeunfall eines 13-Jährigen im Sommer 2014 am Waltersweirer Baggersee sind die Urteile gefällt worden. Während der städtische Mitarbeiter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen wurde, hat sich der Mitarbeiter des Kieswerks nach Ansicht von Richterin Marion Pabst "der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht".

Der Angeklagte wurde verwarnt mit Strafvorbehalt. Die Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro (50 Tagessätze à 100 Euro) wurde unter einer Geldauflage in Höhe von 3000 Euro zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt ein Jahr. Nach Ansicht der Richterin war ...

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