Bundeswehr

Die Wehrpflicht bleibt wie sie ist

Das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit keinen Grund, die Wehrpflicht aufzuheben. Die Richtervorlage sei schlecht begründet und damit unzulässig, so Karlsruhe. Die umstrittene Einberufungspraxis besteht aber weiter.  

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Antreten! Rekruten und ihr Hilfsausbilder in einer Kaserne in Siegburg.   | Foto: DDP
Antreten! Rekruten und ihr Hilfsausbilder in einer Kaserne in Siegburg. Foto: DDP

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit keinen Grund, die Wehrpflicht aufzuheben. Es wies in einem am Freitag veröffentlichen Beschluss eine Richtervorlage des Verwaltungsgerichts Köln zurück, das die angeblich mangelhafte Wehrgerechtigkeit kritisiert hatte. Die Richtervorlage sei schlecht begründet und damit unzulässig, so Karlsruhe.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte argumentiert, dass die Wehrpflicht nicht mehr akzeptabel sei, wenn nur knapp jeder fünfte junge Mann überhaupt seinen Wehrdienst ableistet. Wenn die Belastung so ungleich verteilt sei, verstoße dies gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Damit stellten sich die ...

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