Bundeswehr
Die Wehrpflicht bleibt wie sie ist
Das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit keinen Grund, die Wehrpflicht aufzuheben. Die Richtervorlage sei schlecht begründet und damit unzulässig, so Karlsruhe. Die umstrittene Einberufungspraxis besteht aber weiter.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit keinen Grund, die Wehrpflicht aufzuheben. Es wies in einem am Freitag veröffentlichen Beschluss eine Richtervorlage des Verwaltungsgerichts Köln zurück, das die angeblich mangelhafte Wehrgerechtigkeit kritisiert hatte. Die Richtervorlage sei schlecht begründet und damit unzulässig, so Karlsruhe.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte argumentiert, dass die Wehrpflicht nicht mehr akzeptabel sei, wenn nur knapp jeder fünfte junge Mann überhaupt seinen Wehrdienst ableistet. Wenn die Belastung so ungleich verteilt sei, verstoße dies gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Damit stellten sich die ...