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SEELBACH-WITTELBACH. Seit 1. Januar dieses Jahres ist das neue Flüchtlingsgesetz des Landes in Kraft. Das bedeutet für die Kommunen, gemessen an der Einwohnerzahl, dass sie vom Ortenaukreis mehr Menschen aufnehmen müssen. Die Gemeinde Seelbach steht somit in der Pflicht, in 2014 bei Bedarf ...