Die Zuständigkeit

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Zuständig ist das Haus für Strafverfahren von Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von bis zu 21 Jahren mit Wohnort im Amtsgerichtsbezirk Lahr. Dieser umfasst auch die Gemeinden Friesenheim, Seelbach, Schuttertal und Kippenheim. Die kurzen Wege der verschiedenen Akteure sollen für einen bestmöglichen Austausch und zu schnelleren Verfahren führen. Die Räume sind laut Staatsanwaltschaft mit moderner Vernehmungstechnik ausgestattet. Neben Anklageerhebungen bei Gericht gibt es die Möglichkeit, erzieherische Maßnahmen (Arbeitsstunden, Teilnahme an Gesprächen der Drogenberatung, Mitwirkung an einem Täter-Opfer-Ausgleich oder Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs) zu verhängen. Auch Präventionsarbeit ist geplant. In dem Gebäude, das der Sparkasse gehört, stehen 350 Quadratmeter zur Verfügung. Die Renovierung hat der Landesbetrieb Vermögen und Bau übernommen.
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