Diebstahl war wohl doch nicht vorgetäuscht

Ex-Gastwirt freigesprochen.  

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LAUFENBURG/WALDSHUT. Ein 52- jähriger Ex-Gastwirt aus Laufenburg ist in zweiter Instanz vom Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat und des versuchten Betruges freigesprochen worden. Die Siebte Kleine Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen unter dem Vorsitz ...

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