Die Corona-Verordnung macht vielen Eltern das Leben schwer. Denn der Schülerausweis genügt in den Ferien nicht. Wir erklären, wann und wo Kinder und Jugendliche einen Test vorweisen müssen.
Noch bis zum 9. Januar sind Schulferien in Baden-Württemberg. Das macht das Leben für Eltern und Kinder in der geltenden Corona-Alarmstufe II komplizierter – auch weil der Schülerausweis in den Ferien nicht mehr als Testnachweis gilt. Geimpft, genesen, getestet – was gilt wo für Kinder und Jugendliche?
Die neuen Regelungen
Die neue Corona-Verordnung besagt, dass während der Weihnachtsferien und damit bis einschließlich 9. Januar der ...