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Verwirrung um Testpflicht

Diese Corona-Regeln gelten in den Ferien für Kinder und Jugendliche

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  • Do, 30. Dezember 2021, 20:04 Uhr
    Freiburg

BZ-Plus Die Corona-Verordnung macht vielen Eltern das Leben schwer. Denn der Schülerausweis genügt in den Ferien nicht. Wir erklären, wann und wo Kinder und Jugendliche einen Test vorweisen müssen.

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Vor dem Einlass steht die penible Kontrolle: Wer in die Freiburger Eishalle will, braucht nicht nur Geduld, sondern auch einen aktuellen Schnelltest – es sei denn, er oder sie ist geboostert oder die zweite Impfung liegt noch keine drei Monate zurück. Foto: Michael Bamberger
Noch bis zum 9. Januar sind Schulferien in Baden-Württemberg. Das macht das Leben für Eltern und Kinder in der geltenden Corona-Alarmstufe II komplizierter – auch weil der Schülerausweis in den Ferien nicht mehr als Testnachweis gilt. Geimpft, genesen, getestet – was gilt wo für Kinder und Jugendliche?
Die neuen Regelungen
Die neue Corona-Verordnung besagt, dass während der Weihnachtsferien und damit bis einschließlich 9. Januar der ...

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