Die Corona-Verordnung macht vielen Eltern das Leben schwer. Denn der Schülerausweis genügt in den Ferien nicht. Wir erklären, wann und wo Kinder und Jugendliche einen Test vorweisen müssen.
Vor dem Einlass steht die penible Kontrolle: Wer in die Freiburger Eishalle will, braucht nicht nur Geduld, sondern auch einen aktuellen Schnelltest – es sei denn, er oder sie ist geboostert oder die zweite Impfung liegt noch keine drei Monate zurück. Foto: Michael Bamberger
Noch bis zum 9. Januar sind Schulferien in Baden-Württemberg. Das macht das Leben für Eltern und Kinder in der geltenden Corona-Alarmstufe II komplizierter – auch weil der Schülerausweis in den Ferien nicht mehr als Testnachweis gilt. Geimpft, genesen, getestet – was gilt wo für Kinder und Jugendliche?
Die neuen Regelungen
Die neue Corona-Verordnung besagt, dass während der Weihnachtsferien und damit bis einschließlich 9. Januar der ...