Seit Mittwoch gilt die Allgemeinverfügung der Stadt Lörrach. Sie definiert die selbe Maskenpflicht-Zone wie die Verfügung des Landratsamtes. Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert täglich.
Die erweiterte Maskenpflicht im Kreis Lörrach ist inzwischen aufgehoben worden, doch die Stadt Lörrach hat mit einer eigenen Allgemeinverfügung reagiert. Die gilt seit Mittwoch. Daher muss in der Fußgängerzone weiterhin eine Maske getragen werden. Der Geltungsbereich ist ...