Überblick
Diese Corona-Regeln gelten von Dienstag an in Baden-Württemberg

Ergänzend zu den bisherigen Vorschriften hat die Landesregierung neue Corona-Bestimmungen erlassen. Einiges ist zur Zeit aber noch unklar. Was zum 1. Dezember in Kraft tritt, was noch strittig ist – ein Überblick.
Kontaktbeschränkungen
Für Kontakte im privaten Umfeld und in der Öffentlichkeit gilt: Es dürfen maximal fünf Personen zusammenkommen. Sie dürfen aus höchstens zwei Haushalten stammen oder müssen Verwandte in gerader Linie sein; Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft inbegriffen. Die Fünf-Personen-Obergrenze gilt in jedem Fall. Kinder der jeweiligen Haushalte sind bis einschließlich 14 Jahre ausgenommen. Weihnachten und Silvester
Zu Weihnachten gibt es Lockerungen. In der Zeit vom 23. bis zum 27. Dezember dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen; die Anzahl der Haushalte ist in dieser Zeit nicht geregelt. Kinder der beteiligten Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind erneut ausgenommen. Zu Silvester und Neujahr gelten aber wieder die Beschränkungen aus dem restlichen Dezember. Die gesamte Verordnung endet zwar mit Ablauf des 27. Dezember. Nach Auskunft der Landesregierung hat das jedoch nur juristische Gründe; es besteht die Absicht, die strengen Vorweihnachtsregeln nach dem Fest fortzuführen. Hier geht Baden-Württemberg über den Bund-Länder-Beschluss hinaus und auch über die sonst oft strengen Beschränkungen in Bayern: Dort treten die Feiertagslockerungen ...
Für Kontakte im privaten Umfeld und in der Öffentlichkeit gilt: Es dürfen maximal fünf Personen zusammenkommen. Sie dürfen aus höchstens zwei Haushalten stammen oder müssen Verwandte in gerader Linie sein; Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft inbegriffen. Die Fünf-Personen-Obergrenze gilt in jedem Fall. Kinder der jeweiligen Haushalte sind bis einschließlich 14 Jahre ausgenommen. Weihnachten und Silvester
Zu Weihnachten gibt es Lockerungen. In der Zeit vom 23. bis zum 27. Dezember dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen; die Anzahl der Haushalte ist in dieser Zeit nicht geregelt. Kinder der beteiligten Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind erneut ausgenommen. Zu Silvester und Neujahr gelten aber wieder die Beschränkungen aus dem restlichen Dezember. Die gesamte Verordnung endet zwar mit Ablauf des 27. Dezember. Nach Auskunft der Landesregierung hat das jedoch nur juristische Gründe; es besteht die Absicht, die strengen Vorweihnachtsregeln nach dem Fest fortzuführen. Hier geht Baden-Württemberg über den Bund-Länder-Beschluss hinaus und auch über die sonst oft strengen Beschränkungen in Bayern: Dort treten die Feiertagslockerungen ...