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Drei Jahre Gefängnis für Kunstdieb

Bärbel Nückles
  • Sa, 08. Januar 2005
    Südwest

     

Straßburger Gericht verhängt Höchststrafe für Stéphane Breitwieser / Auch Mutter und Lebensgefährtin verurteilt.

STRASSBURG. Der angeblich größte Kunstdieb der Kriminalgeschichte, der 33-jährige Stéphane Breitwieser aus Mulhouse, muss für drei Jahre ins Gefängnis, davon zehn Monate zur Bewährung. Auch seine Mutter bekam eine dreijährige Gefängnisstrafe, bei ihr wurden 18 Monate zur Bewährung ausgesetzt. Seine Freundin wurden vom Straßburger Strafgericht wegen Hehlerei zu 18 Monaten mit einem Jahr Bewährung verurteilt. Nach wie vor ist ungeklärt, was aus rund 100 der 239 von Breitwieser aus europäischen Museen entwendeten Kunstwerken geworden ist.

Das Gericht folgte in seinem Urteil weitgehend den Anträgen der Staatsanwältin Manon Brignol. Diese hatte in ihrem Plädoyer betont, Breitwieser solle nicht alleine die Rechnung für die Zerstörung der Kunstschätze begleichen. Darum hatte sie für ihn ...

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