Drei Personen geben drei verschiedene Versionen des Tathergangs
Ein Schöffengericht am Amtsgericht spricht 44-Jährigen vom Vorwurf der räuberischen Erpressung frei, weil seine Aussage am besten nachzuvollziehen ist.
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RHEINFELDEN. Ein 44 Jahre alter Bauarbeiter wurde von einem Schöffengericht am Amtsgericht Lörrach vom Vorwurf des Versuchs der schweren räuberischen Erpressung freigesprochen. Ihm war zur Last gelegt worden, er habe die Tochter seiner Lebensgefährtin mit ...