Wegen Verstößen gegen Auflagen bei Demos gegen Corona-Maßnahmen sollen drei Personen Bußgelder bezahlen. Vor Gericht wehren sie sich erfolgreich dagegen. Ihre Teilnahme ist nicht nachzuweisen.
Die ersten beiden Fälle, die am Amtsgericht in Lörrach verhandelt wurden, glichen sich. Die beiden Betroffenen waren ein Ehepaar. Ihnen wurde vorgeworfen, am 24. Januar 2022 an einem so genannten Montagsspaziergang in Lörrach teilgenommen zu ...