Legal high
Drogen als harmloser Kräutermix getarnt
Fr, 13. Juni 2014, 07:37 Uhr
Panorama
Sieht aus wie eine großmütterliche Kräutermischung, ist aber mehr: "Legal high" sind Drogen – im Betäubungsmittelgesetz aber noch nicht erfasst. Kann der Verkauf davon bestraft werden?
Kann der Verkauf so genannter "Legal High"-Drogen nach dem Arzneimittelrecht bestraft werden? Darüber muss in zwei Fällen aus Deutschland der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Der unabhängige EuGH-Generalanwalt Yves Bot lehnte dies jetzt in seinem Schlussantrag ab.
"Legal High"-Drogen heißen so, weil ihre Inhaltsstoffe "high" machen, aber noch nicht im Betäubungsmittelgesetz erfasst sind. Meist geht es dabei um künstliche Cannabinoide, die beim Rauchen ähnliche Wirkungen wie Marihuana ...