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39-Jähriger wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt.  

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LAHR. Im Prozess um den Erwerb von Gegenständen, die aus verschiedenen Diebstählen stammen, ist ein 39-jähriger Lahrer wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt worden. Mit dem Urteil hat sich das Gericht dem Antrag des Verteidigers angeschlossen.

Nach der Beweisausnahme und nach Rücksprache mit seinem Mandanten hatte er den Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Lahr auf die Rechtsfolgen, also auf das Strafmaß beschränkt. ...

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