Ein gefälschte Kopie stellt das Rechtsempfinden auf die Probe

Ein Anwalt verändert Vollmacht, die Mandanten erstatten Anzeige und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein: Eine Kopie ist keine Urkunde.  

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HOCHSCHWARZWALD. Ein Ehepaar aus einer Kreisgemeinde versteht die Welt nicht mehr und zweifelt an der Gerechtigkeit der Rechtsprechung. Die beiden fühlen sich von einem Rechtsanwalt betrogen. Nach ihrer Strafanzeige ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrugs gegen den Anwalt. Sie stellte, wie Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier von der ...

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