Abschaffung der Erhaltungssatzung
Ein großes Lob an den Gemeinderat für diesen guten Beitrag zum Bürokratieabbau
Dirk Hoffmann & Freiburg
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Als Bewohner des Stadtteils Waldsee begrüße ich den Beschluss des Gemeinderats, die Erhaltungssatzung Waldsee aufzuheben, sehr. Es gibt im Baurecht – über das Baugesetzbuch und die Landesbauordnung, die Bebauungspläne, Baufluchtenpläne und das Denkmalrecht – zahlreiche Möglichkeiten, die Bebauung zu steuern, da braucht es nicht noch zusätzliche Satzungen auf kommunaler Ebene. Erhaltungssatzungen regeln ja nicht nur die Bebauung von großen Grundstücken mit Mehrfamilienhäusern oder unverhältnismäßig großen Anbauten. Sie regeln in Waldsee auch die Vorgartenbereiche. Die Erhaltungssatzung Waldsee führte dazu, dass wir einen Fahrradunterstand vor unserem Einfamilienhaus nicht bauen konnten. Für einen Unterstand aus Holz mit einer Fläche von 2,50 mal 3,0 Meter forderte das Stadtplanungsamt umfangreiche Pläne (Grundriss und Ansichten) und zuletzt noch einen Freiflächengestaltungsplan. Allein die Planung für ein Minibauwerk kostet so schon einen höheren dreistelligen Betrag, ohne dass ein Brett verbaut ist. Am Ende wurde der Fahrradschuppen in der geplanten (ökologischen) Bauweise aus Holz vom Stadtplanungsamt abgelehnt. Die Erhaltungssatzung geht damit in ihrer Steuerung zu weit, entspricht nicht den Lebensrealitäten der Menschen, die ihre Fahrräder (gewünschte Mobilitätsform) gerne geschützt vor dem Haus unterstellen möchten, und verursacht unverhältnismäßig hohe Kosten bei Eigentümern und Eigentümerinnen und Aufwand in der Verwaltung. Daher ein großes Lob an den Gemeinderat für diesen guten Beitrag zum Bürokratieabbau.