Zehn Jahre nach der Tat war dem Angeklagten ein versuchter Totschlag nicht zu beweisen.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat einen 46-jährigen vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Die Anklage gründete auf ein Geschehen, das sich vor knapp zehn Jahren in einer Garage im Westen Freiburgs ereignet hatte. Damals soll ...