Ein Unfall mit tragischen Spätfolgen

Richterin stellt wegen geringer Schuld das Verfahren gegen einen Rentner ein, dem fahrlässige Tötung vorgeworfen wurde.  

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ST. BLASIEN. Diesen Urlaub wird ein französischer Rentner sicher nicht vergessen, denn er war in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt, bei dem ein Fußgänger verletzt wurde und vier Wochen später starb. Wegen fahrlässiger Tötung wurde er im Wege des Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Über seinen Einspruch wurde nun vor dem Amtsgericht St. Blasien verhandelt. Richterin Ulrike Holler-Welz stellte das Verfahren wegen nur geringen Verschuldens gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 1200 Euro ein.

Ende Oktober des vergangenen Jahres verbrachten ein französischer Rentner und seine Ehefrau ihren Urlaub im Schwarzwald. Eines späten Nachmittags waren sie mit ihrem Wohnmobil auf der B 500 in Richtung Waldshut unterwegs. Bei Höchenschwand an der Abzweigung nach Strittberg überquerte ...

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