Ein Urteil für fairen Handel
Vergibt der Staat Aufträge, darf er soziale und ökologische Standards setzen – allerdings in Maßen.
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LUXEMBURG. Die öffentliche Verwaltung darf bei ihren Aufträgen auch verlangen, dass mit Produkten aus dem sogenannten fairen Handel gearbeitet wird. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus den Niederlanden. Allerdings darf vom Anbieter nicht die Vorlage eines bestimmten Gütesiegels verlangt werden.
Wenn der Staat einkaufen geht, hat er eine riesige Marktmacht, mit der er auch ökologisch und sozial steuern kann. Staatliche Aufträge machen immerhin 17 Prozent des Sozialprodukts aus. Allein in ...