Ein Urteil für neue Wohnperspektiven

Bisher bekamen Geduldete keinen Wohnberechtigungsschein, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim widerspricht dieser Regelung.  

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Niemand will jahrelang in Flüchtlingsunterkünften – wie hier in der Hammerschmiedstraße – leben. Foto: th. kunz

Vivian Zoa hat erlebt, was Flüchtlinge in Deutschland erleben: Sie stieß auf viele Hindernisse. Zum Beispiel, als sie eine Wohnung mieten wollte und den dafür nötigen Wohnberechtigungsschein beantragte. Sie lebt geduldet in Freiburg, darum dürfe sie mit ihrer kleinen Tochter nicht aus der engen Flüchtlingsunterkunft ausziehen, argumentierte die Stadt Freiburg. Vivian Zoa klagte – und gewann. Nicht nur vor dem Verwaltungsgericht im Juni 2012, sondern auch in zweiter Instanz vor wenigen Wochen beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Was hat das für Folgen?

Die Situation von Vivian Zoa ist typisch für viele: Vor neun Jahren ist sie aus Kamerun geflohen, sie lebt mit einer Duldung, kann aber dauerhaft nicht abgeschoben werden – auch deshalb, weil der Vater ihrer achtjährigen Tochter ein festes Bleiberecht hat. Wegen ihrer Tochter und ...

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